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0-6-Jährige: Impfen mit dem Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind

In der Steiermark steht Kindern von 0 bis 6 Jahren ein kostenloses Impfprogramm zur Verfügung. Eltern erhalten das dafür notwendige "Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind", welches den Zugang zu kostenfreien Impfungen bei Ärzt:innen und in Apotheken ermöglicht. Das Scheckheft dient zudem der Dokumentation des Impfstatus und der Abrechnung der Leistungen.

Das Scheckheft wird in der Regel nach der Geburt ausgehändigt oder ist bei Ärzt:innen erhältlich. Voraussetzung für den Erhalt ist der Hauptwohnsitz des Kindes in der Steiermark. Zur Aktivierung muss das beiliegende Datenblatt von den Eltern und dem/der Arzt/Ärztin ausgefüllt und unterschrieben an die Landesregierung gesendet werden. Nur so ist der Bezug der kostenlosen Impfstoffe gewährleistet.

Über das "Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind" erhalten Eltern von in der Steiermark lebenden 0- bis 6-Jährigen:

  • Zugang zu kostenfreien Impfstoffen in steirischen Apotheken und
  • Zugang zu kostenfreien Impfungen bei niedergelassenen Allgemeinmediziner:innen und Kinderfachärzt:innen.

In der Regel erhalten die Eltern ihr Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind auf der Geburtenabteilung - falls das Kind in der Steiermark zur Welt kommt.

Sollte das Scheckheft in der ersten „hektischen" Zeit zwischen Geburt und erstem MKP-Termin bei der niedergelassenen Ärztin/beim niedergelassenen Arzt verloren gegangen sein oder das Kind aus anderen Gründen kein Scheckheft haben (z.B. Zuzug von auswärts), liegen auch in den Ordinationen steirischer Kinderfachärzt:innen und Allgemeinmediziner:innen Scheckhefte bereit.

Das "Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind" Dient zur

  • Rezeptierung von Gratis-Impfstoffen
  • Verrechnung durchgeführter Impfungen (bzw. Hausapothekenvergütungen)
  • Dokumentation der Impfungen im Rahmen der Impfdatenbank (inkl. Feststellung des Impfstatus einzelner Impflinge)
  • Gegenkontrolle mit der Abrechnung

Die Impfstoffe und die Bedingungen für das Kostenfreie Impfprogramm STMK werden jährlich neu verhandelt und können sich daher ändern.

Alle steirischen Geburtenabteilungen und alle Praxen von Allgemeinmediziner:innen und Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde erhalten nach Anmeldung am KIP STMK automatisch eine Grundausstattung an Scheckheften.

Mit dem Empfang der Scheckhefte erhalten Sie eine Übernahmebestätigung, die Sie bitte unterschrieben an kostenfreies-impfprogramm@stmk.gv.at senden.

Sollten Sie Ihre Grundausstattung an Scheckheften bereits aufgebraucht haben und eine Nachsendung benötigen, können Sie per E-Mail oder telefonisch neue Scheckhefte bestellen.

Hotline: +43 0316/877 - 2005 (Mo. - Fr. von 8:00 bis 13:00 Uhr)

E-Mail: kostenfreies-impfprogramm@stmk.gv.at

Im Normalfall bekommen Erziehungspersonen von Kindern zwischen 0-6 Jahren ein Scheckheft.

Die Voraussetzungen für den Erhalt des Scheckhefts sind:

  • Die anspruchsberechtigte Person (Kind) muss ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.
  • Die Erziehungspersonen dürfen noch kein Scheckheft für das betreffende Kind erhalten haben.
  • Jedes Scheckheft enthält ein Datenblatt mit Durchschlag, das die Erziehungspersonen ausfüllen. Auf der Rückseite bestätigen sie den Empfang per Unterschrift.
  • Auch die Ärztin/der Arzt bestätigt die Übergabe des Heftes mit Stempel und Unterschrift am Datenblatt (Rückseite).
  • Die Ärztin/der Arzt entfernt das vollständig ausgefüllte Datenblatt und sendet es an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Referat Sanitätsdirektion - Gesundheitswesen

Kostenfreies Impfprogramm STMK

Haus der Gesundheit, Friedrichgasse 9, 8010 Graz

 

  • Der Durchschlag bleibt im Heft. Damit ist das jeweilige Scheckheft „aktiviert".

Bitte: Schicken Sie nur vollständig ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes und der Unterschrift der Erziehungspersonen versehene Datenblätter. Nur die Gutscheine aktivierter Hefte sind gültig und berechtigen zum Bezug des Impfstoffes sowie der Impfung. Das gilt auch für das ärztliche Impfhonorar.

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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