Mögliche Einschränkungen, Nebenwirkungen & weitere Informationen
Bei bekannten Allergien, wie beispielsweise gegen Aeroallergene wie Pollen oder Hausstaubmilben, kann und soll gegen Corona geimpft werden. Im Aufklärungsgespräch mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt werden etwaige Allergien besprochen. Falls verfügbar, sollen darum Allergie-Pässe zum Impftermin mitgebracht werden, da sie Informationen zu möglichen Allergenen enthalten. Allergikerinnen bzw. Allergiker sind dazu angehalten, nach der Corona-Schutzimpfung jedenfalls 30 Minuten bei der Impfstelle unter ärztlicher Aufsicht zu warten.
Wenn nach einer Impfung bereits einmal ein allergischer Schock (Anaphylaxie) aufgetreten ist, ist dies der Ärztin bzw. dem Arzt vor der Corona-Schutzimpfung unbedingt mitzuteilen.
Wenn eine Allergie gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes besteht, darf die jeweilige Corona-Schutzimpfung nicht verabreicht werden.
Bei schwerwiegend immungeschwächten bzw. stark immunsupprimierten Personen können beide mRNA-Impfstoffe für alle zugelassenen Altersgruppen eingesetzt werden. Bei schwerwiegend immungeschwächten bzw. stark immunsupprimierten Personen Personen, bei denen ein erhöhtes Infektions-/Erkrankungsrisiko und ein hohes Risiko für schwere Corona-Verläufe besteht (z.B. Erkrankung, die mit einer vorrübergehenden, therapeutisch induzierten oder dauerhaften und relevanten Immunsuppression einhergeht wie Transplantierte, Personen unter Biologika-Therapie und onkologische und hämatologische Patientinnen und Patienten), wird grundsätzlich ein Drei-Dosen-Impfschema, empfohlen.
Bitte legen Sie das für Sie beste Vorgehen mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt fest.
Nebenwirkungen, die nach den vordefinierten Häufigkeitskategorien „häufig" und „gelegentlich" auftreten können, werden im Rahmen der Zulassungsstudien erfasst. Von Nebenwirkungen zu unterscheiden sind Impfreaktionen. Impfreaktionen sind Erscheinungen, welche die Wirkung der Impfung begleiten können und Ausdruck der - erwünschten - Abwehrreaktion des Immunsystems sind. Sie sind nicht gefährlich, können aber unangenehm sein und zeigen sich zumeist an der Impfstelle als Rötung, Schwellung oder Schmerzen unterschiedlicher Ausprägung.
Auch systemische Impfreaktionen sind möglich und umfassen eine breite Palette an Empfindungen wie zum Beispiel Müdigkeit, Kopfschmerzen, leichtes Fieber, allgemeines „grippiges" Gefühl und andere. Dabei handelt es sich um keine unerwarteten oder potenziell gefährlichen Nebenwirkungen, sondern um ein Zeichen der normalen Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff, die zu einer Schutzwirkung führt. Impfreaktionen klingen üblicherweise in wenigen Stunden oder Tagen folgenlos ab.
Personen, die im Senioren- bzw. Pflegeheim oder im Krankenhaus ihre Corona-Impfung erhalten haben, wenden sich an die Ärztinnen und Ärzte oder das Pflegepersonal der jeweiligen Einrichtung. Personen, die ihre Corona-Impfung ambulant, also in einer Impfstelle oder bei einem niedergelassenen Arzt erhalten haben, wenden sich diesbezüglich an den Hausarzt oder an eine Spitalsambulanz.
Für die möglichst genaue Erfassung aller nach den Impfungen aufgetretenen Nebenwirkungen ist impfendes Gesundheitspersonal gesetzlich verpflichtet, alle derartigen Symptome zu melden. Geimpfte Personen bzw. deren Angehörige sollten diese ebenfalls melden.
Meldungen sind elektronisch oder schriftlich an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Traisengasse 5, 1200 Wien zu übermitteln oder die Telefonnummer 0800 555 621 zu kontaktierten. Mehr Infos dazu: www.basg.gv.at/pharmakovigilanz/meldung-von-nebenwirkungen/
Für Gesundheitsschädigungen, die mit Impfungen in Zusammenhang gebracht werden, besteht das Impfschadengesetz. Danach bezahlt die Republik Österreich für Schäden, die durch Impfungen verursacht worden sind, die zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind. Diese Impfungen sind in einer eigenen Verordnung festgelegt. Die Corona-Schutzimpfung wurde bereits in die entsprechende Verordnung aufgenommen.
Die Bundes-Hotline 0800 555 621 steht rund um die Uhr für Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe zur Verfügung. Weitere Details zur Corona-Schutzimpfung finden sich unter https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung.html.
Atemwegsinfektionen hinterlassen keine dauerhafte systemische Immunität. Deshalb benötigen Personen ab 5 Jahren für eine breite und gut ausgeprägte Immunitätslage in Hinblick auf SARS-CoV-2 eine Grundimmunisierung bestehend aus 3 Impfungen (Schema 2+1), unabhängig von durchgemachten Infektionen. Eine Infektion bei geimpften Personen führt in der Regel zu einem Boostereffekt (Hybridimmunität), dies kann eine Auswirkung auf den optimalen Zeitpunkt der nächsten Impfung haben. Prinzipiell wird festgehalten, dass eine Infektion nur dann „zählt", wenn diese mittels PCR-Test bestätigt wurde. Unerkannte asymptomatische Infektionen bzw. nicht abgeklärte/laborbestätigte leichte Infektionen können ignoriert werden, die Impfungen werden entsprechend dem vorgesehenen Schema empfohlen.
Eine Impfung trotz durchgemachter Infektion schadet nicht, kann aber bei Unterschreiten des empfohlenen Intervalls in der Boosterantwort eingeschränkt sein und in Einzelfällen zu vermehrten Impfreaktionen führen.
Personen mit PCR-bestätigter Infektion vor der ersten Impfung oder im Intervall zwischen 1. und 2. Impfung:
Impfung ab ca. 4 Wochen nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung.
Personen mit PCR-bestätigter Infektion nach 2 oder mehr Impfungen:
Asymptomatische Infektion: Impfung weiter entsprechend dem vorgesehenen Impfschema, die Impfung kann jedoch auch bis zu 6 Monate aufgeschoben werden.
Symptomatische Infektion: Impfung kann bei Personen unter 60 Jahren bis zu 6 Monate aufgeschoben werden. Insbesondere bei Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen (altersunabhängig) kann die Impfung nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung jedoch auch vor Erreichen der 6 Monate im vorgesehenen Schema erfolgen.
Einen Überblick, wie sich die Fristen nach einer Infektion verschieben, finden Sie hier.