Information zur COVID-Therapie

COVID-19-Medikamente können bei frühzeitigem Behandlungsbeginn einen schweren Verlauf der Erkrankung und damit gegebenenfalls eine Spitalsbehandlung verhindern.
Im niedergelassenen Bereich steht derzeit dafür das antivirale COVID-19 Medikament Paxlovid® zur Verfügung, welches nach entsprechender Risikoabschätzung auf Basis der jeweiligen Grunderkrankungen der PatientInnen verordnet werden kann.
Für wen kommt eine Behandlung mit einem COVID-Medikament in Frage?
Grundvoraussetzung ist eine gesicherte Infektion mit SARS-CoV-2 (PCR Test oder ärztlich durchgeführter Antigentest mit hoch sensitivem Testkit bei symptomatischen PatientInnen). Geeignet für eine Paxlovid®-Therapie sind Erwachsene, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitserlauf aufweisen. Zusätzlich muss eine Abschätzung von vorhandenen Risikofaktoren ergänzt durch eine Überprüfung der bestehenden Medikation hinsichtlich eventuell möglicher Interaktion erfolgen.
Welche Risikofaktoren für einen schweren Verlauf gibt es?
· Höheres Alter (≥ 60 Jahre bzw. 55 Jahre - wenn zusätzlich weiterer Risikofaktor)
· Übergewicht (BMI > 30 bzw. > 25 - wenn zusätzlich weiterer Risikofaktor)
· Tabakrauchen
· Immunsuppression (durch Erkrankungen oder Medikation)
· Chronische Lungenerkrankungen (z.B. COPD, Asthma)
· Bluthochdruck und/oder andere Herz-Kreislauferkrankungen
· Diabetes mellitus
· Chronische Nierenerkrankung
· Sichelzellkrankheit
· Bestehende Tumorerkrankung
· Neurologische Entwicklungsstörung
· Krankheitsbedingte Geräteabhängigkeit (z.B. CPAP bei Schlafapnoe)
· Trisomie 21
· Chronische Lebererkrankung
· Chronische neuropsychiatrische Erkrankung
Für wen kommt eine Behandlung mit einem COVID-Medikament nicht in Frage?
· Personen, die keinen Risikofaktor für einen schweren Verlauf aufweisen;
· bei einer bereits bestehenden Symptomdauer von mehr als 5 Tagen;
· wenn keine nachgewiesene Infektion - z.B. kein valides Testergebnis - vorliegt;
· Personen mit schwerer Nierenfunktionsstörung unter Hämodialyse bzw. bei schwerer Leberfunktionsstörung sollte Paxlovid nicht angewendet werden;
Wie kommen PatientInnen zum Medikament?
Paxlovid® sollte ehestmöglich nach einer COVID-19-Diagnose und innerhalb von fünf Tagen nach Auftreten der entsprechenden Symptome verabreicht werden.
Das heißt, dass Personen mit einem positiven COVID-19-Testergebnis so rasch wie möglich ihre ÄrztInnen des Vertrauens kontaktieren sollen, um mit ihnen die Entscheidung, ob eine Behandlung mit Paxlovid® durchzuführen ist, zu treffen. Das Medikament selbst kann in den öffentlichen Apotheken per Rezept bezogen werden. Für PatientInnen in ambulanter oder stationärer Behandlung steht Paxlovid® zur Verabreichung auch direkt in den Krankenanstalten zur Verfügung.