Information zur COVID-Therapie

Vom Test zur Medikation
Vom Test zur Medikation© Land Steiermark

COVID-19-Medikamente können bei frühzeitigem Behandlungsbeginn einen schweren Verlauf der Erkrankung und damit gegebenenfalls eine Spitalsbehandlung verhindern.

Im niedergelassenen Bereich steht derzeit dafür das antivirale COVID-19 Medikament Paxlovid® zur Verfügung, welches nach entsprechender Risikoabschätzung auf Basis der jeweiligen Grunderkrankungen der PatientInnen verordnet werden kann.

Für wen kommt eine Behandlung mit einem COVID-Medikament in Frage?

Grundvoraussetzung ist eine gesicherte Infektion mit SARS-CoV-2 (PCR Test oder ärztlich durchgeführter Antigentest mit hoch sensitivem Testkit bei symptomatischen PatientInnen). Geeignet für eine Paxlovid®-Therapie sind Erwachsene, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitserlauf aufweisen. Zusätzlich muss eine Abschätzung von vorhandenen Risikofaktoren ergänzt durch eine Überprüfung der bestehenden Medikation hinsichtlich eventuell möglicher Interaktion erfolgen.

Welche Risikofaktoren für einen schweren Verlauf gibt es?

·       Höheres Alter (≥ 60 Jahre bzw. 55 Jahre - wenn zusätzlich weiterer Risikofaktor)

·       Übergewicht (BMI > 30 bzw. > 25 - wenn zusätzlich weiterer Risikofaktor)

·       Tabakrauchen

·       Immunsuppression (durch Erkrankungen oder Medikation)

·       Chronische Lungenerkrankungen (z.B. COPD, Asthma)

·       Bluthochdruck und/oder andere Herz-Kreislauferkrankungen

·       Diabetes mellitus

·       Chronische Nierenerkrankung

·       Sichelzellkrankheit

·       Bestehende Tumorerkrankung

·       Neurologische Entwicklungsstörung

·       Krankheitsbedingte Geräteabhängigkeit (z.B. CPAP bei Schlafapnoe)

·       Trisomie 21

·       Chronische Lebererkrankung

·       Chronische neuropsychiatrische Erkrankung

Für wen kommt eine Behandlung mit einem COVID-Medikament nicht in Frage?

·       Personen, die keinen Risikofaktor für einen schweren Verlauf aufweisen;

·       bei einer bereits bestehenden Symptomdauer von mehr als 5 Tagen;

·       wenn keine nachgewiesene Infektion - z.B. kein valides Testergebnis - vorliegt;

·       Personen mit schwerer Nierenfunktionsstörung unter Hämodialyse bzw. bei schwerer Leberfunktionsstörung sollte Paxlovid nicht angewendet werden;

Wie kommen PatientInnen zum Medikament?

Paxlovid® sollte ehestmöglich nach einer COVID-19-Diagnose und innerhalb von fünf Tagen nach Auftreten der entsprechenden Symptome verabreicht werden.

Das heißt, dass Personen mit einem positiven COVID-19-Testergebnis so rasch wie möglich ihre ÄrztInnen des Vertrauens kontaktieren sollen, um mit ihnen die Entscheidung, ob eine Behandlung mit Paxlovid® durchzuführen ist, zu treffen. Das Medikament selbst kann in den öffentlichen Apotheken per Rezept bezogen werden. Für PatientInnen in ambulanter oder stationärer Behandlung steht Paxlovid® zur Verabreichung auch direkt in den Krankenanstalten zur Verfügung.

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