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Freier Impfsamstag am 7. August in der Steiermark an allen Impfstraßen

Impfstoffwahl zwischen Johnson&Johnson und Moderna

Graz (4. August 2021).- Am kommenden Samstag, 7. August 2021, findet in der Steiermark ein weiterer freier Impfsamstag statt. An allen  Impfstraßen des Landes Steiermark können sich Kurzentschlossene ab dem 12. Lebensjahr zwischen 8:00 und 16:00 Uhr ohne vorherige Anmeldung impfen lassen. 

Interessierte Personen können am freien Impfsamstag zwischen zwei Impfstoffen wählen: Zusätzlich zum Einmalimpfstoff von Johnson&Johnson wird auch der Impfstoff Moderna verimpft, weil der nunmehr auch für unter 18-Jährige freigegeben wurde. 

Um langen Warteschlangen an den Impfstraßen vorzubeugen, werden diesmal vor Ort Nummernzettel verteilt. Sobald die Tageskapazität erschöpft ist, werden keine weiteren Nummern ausgegeben, womit etwaigen Unannehmlichkeiten vorgebeugt wird. 

„Die Pandemie verlangt gerade den jungen Menschen viel ab. Umso wichtiger ist es jetzt, dass sich möglichst viele Jugendliche wie auch junge Erwachsene impfen lassen. Wir sind in die entscheidende Phase der Bekämpfung der Pandemie eingetreten: wir brauchen jede und jeden, die/der mithilft die Infektionsketten endgültig zu durchbrechen. Impfen bedeutet nicht nur sich selbst zu schützen, sondern auch dazu seinen Beitrag zu leisten. Lasst uns gemeinsam die Pandemie besiegen", betont Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß. 

Soziallandesrätin Doris Kampus ergänzt: „Solidarität hat uns in der akuten Phase der Pandemie ausgezeichnet. Auch weiterhin ist es notwendig, dass wir solidarisch sind, einander schützen, Abstand halten, den Mund-Nasen-Schutz tragen, auf Händeschütteln verzichten. Zur Solidarität und zum Schutz zählt ganz besonders, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Mit dem großen Impfsamstag in allen steirischen Impfstraßen gibt es dazu eine gute Gelegenheit. Ich appelliere an alle, die noch nicht geimpft sind: Bitte gehen Sie hin!"

Wichtige Information für die Immunisierung von Jugendlichen
Jugendliche unter 14 Jahren brauchen für die Verabreichung der Impfung die schriftliche Zustimmung einer/eines Erziehungsberechtigten auf dem Aufklärungsbogen. Es ist daher erforderlich, dass 12- und 13-Jährige jedenfalls in Begleitung einer/eines Erziehungsberechtigten zur Impfstraße kommen. Ab dem 14. Geburtstag sind die Jugendlichen selbst entscheidungsfähig und benötigen keine Zustimmung einer/eines Erziehungsberechtigten.

Es wird gebeten, dass alle Personen, die sich im Rahmen dieser Aktion impfen lassen möchten, einen Lichtbildausweis, die e-card sowie den gelben Impfpass mitbringen.

Graz, am 4. August 2021

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information die Redaktion:
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