Zusätzliche Impfmöglichkeiten bei Amtsärzt:innen
In der Steiermark werden Schülerinnen und Schülern kostenlose Impfungen durch Amtsärztinnen und Amtsärzte angeboten. Diese Impfungen sind nicht nur im Rahmen der Schulimpfaktion möglich, sondern auch direkt in den Sanitätsreferaten der Bezirkshauptmannschaften und beim Gesundheitsamt der Stadt Graz sowie an der Landesimpfstelle. Die persönliche Beratung durch die Amtsärztinnen und Amtsärzte ermöglicht eine individuelle Klärung von Fragen.
Jede Bezirkshauptmannschaft bietet spezielle Impfzeiten an, zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden. Die Kontaktdaten und weiteren Informationen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Wichtig ist, dass die Zustimmung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten vorliegt und das Kind von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten persönlich begleitet werden muss.
Gratisimpfungen für Schüler:innen sind in der Steiermark auch in den Sanitätsreferaten der Bezirkshauptmannschaften und beim Gesundheitsamt des Magistrates Graz sowie bei der Landesimpfstelle erhältlich, wo die Amtsärzt:innen direkt und persönlich beraten (im Rahmen der Schulimpfaktion kann das nur schriftlich erfolgen, weil bei der Impfung in den Schulen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Normalfall nicht zugegen sind).
Es gibt eigene Impfzeiten in jeder steirischen BH - Sie können aber auch individuelle Impftermine für Ihr Kind vereinbaren. Die Impf- und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website Ihrer Bezirkshauptmannschaft unter Land Steiermark - Bezirkshauptmannschaften - Land Steiermark www.verwaltung.steiermark.at
Die Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Ihr Kind geimpft werden kann. Das Kind muss also unbedingt von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten begleitet werden - die Begleitung durch Verwandte oder Bekannte reicht nicht.