Schulimpfungen: Ablauf
In der Steiermark werden an Pflichtschulen regelmäßig kostenlose Impfaktionen durchgeführt, die von den zuständigen Amtsärzt:innen organisiert werden. Zusätzlich gibt es Angebote für bestimmte Impfungen, wie beispielsweise die Zeckenimpfung (FSME), für die ein Kostenbeitrag von den Eltern geleistet werden muss. Diese Impfaktionen bieten jedoch oft vergünstigte Preise.
Die Eltern werden rechtzeitig über die Termine und Impfungen informiert und erhalten ein Formular, das die Zustimmung zur Impfung bestätigt. Dieses Formular muss unterschrieben mit dem Impfpass des Kindes in die Schule mitgebracht werden. Bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der Impfung können sich Eltern an das Gesundheitsamt wenden.
Fehlende Impfungen können Schulkinder und Jugendliche auch in den Gesundheitsämtern oder bei Allgemein- und Kinderärzt:innen nachholen.
In den steirischen Pflichtschulen gibt es immer wieder Gratis-Schulimpfaktionen, die von den Amtsärzt:innen der Bezirkshauptmannschaften und des Magistrats Graz durchgeführt werden. Es gibt aber auch immer wieder Impfaktionen in Schulen, bei denen ein Kostenbeitrag von den Eltern zu leisten ist: z.B. bei der Zeckenimpfung. (FSME-Impfung). Bei den meisten dieser „Zusatz-Aktionen" sind die Impfstoffe aber vergünstigt (Aktionspreise).
Die Eltern werden von der Schule rechtzeitig über die Impftermine und Impfungen informiert. Zusätzlich erhalten die Eltern ein Formular, mit dem sie bestätigen, dass sie ihr Kind impfen lassen möchten. Die Eltern geben ihrem Kind dieses Formular unterschrieben und zusammen mit dem Impfpass in die Schule mit.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind am vereinbarten Termin wirklich geimpft werden soll (z.B. weil es nicht ganz gesund ist), rufen Sie einfach vorher im Gesundheitsamt an oder hinterlassen Ihre Telefonnummer auf der Einverständniserklärung. Die impfende Ärztin/der impfende Arzt kann Sie dann am Impftag bei Bedarf zurückrufen. Schulkinder und Jugendliche können fehlende Schulimpfungen (?) auch in den Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften und des Magistrats Graz und bei Hausärzt:innen Allgemeinmediziner:innen und Kinderfachärzt:innen nachholen.