Impfnebenwirkungen, Impfkrankheit, Impfschaden
Impfungen können, wie jeder medizinische Eingriff, Nebenwirkungen hervorrufen. Diese sind meist harmlos und äußern sich in Form von Fieber, Rötungen oder Schwellungen an der Impfstelle. Selten treten impfähnliche Symptome auf, die jedoch meist vollständig ausheilen und zeigen, dass die Impfung wirksam war. Ein Impfschaden liegt vor, wenn nach einer korrekten Impfung eine bleibende Schädigung entsteht. In der Steiermark wurden zwischen 1990 und 2023 insgesamt 67 Impfschäden anerkannt. Österreichweit liegt die Zahl bei 758 anerkannten Fällen. Die empfohlenen Impfstoffe in Österreich werden kontinuierlich von den Gesundheitsbehörden überwacht. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, einschließlich Impfnebenwirkungen, müssen umgehend gemeldet werden. Eine Studie aus Deutschland bestätigte, dass die gemeldeten Nebenwirkungen im Rahmen des bekannten Risikoprofils von Impfungen liegen.
Wie alle biologischen Eingriffe am Körper können Impfungen auch unerwünschte Reaktionen zur Folge haben:
Impfnebenwirkungen sind meist harmlose Folgeerscheinungen von Impfungen. Sie können systemischer Art sein (z.B. erhöhte Temperatur, Abgeschlagenheit oder Unruhe, Fahrigkeit) oder lokaler Natur (Rötung, Schwellung, Schmerzen über einige Tage). In einigen Fällen kann 6-8 Stunden nach der Impfung Fieber (über 38,5°C) auftreten. Es ist mit den üblichen Fiebermitteln behandelbar und dauert nicht länger als 2-3 Tage. Ebenso klingen Rötungen und Schwellungen an der Impfstelle rasch ab. Ärztliche Hilfe ist in den seltenen Fällen von sehr hohem Fieber oder bekannter Empfindlichkeit nötig. Hier verschreibt die Ärztin/der Arzt ein geeignetes Mittel zur Vorbeugung von Fieberkrämpfen.
Impfkrankheiten hingegen treten nur in seltenen Fällen auf. Das sind Symptome, die der natürlichen Krankheit ähneln (z. B. Ausschlag, Lymphknotenschwellungen, Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, allgemeines Krankheitsgefühl). Sie heilen vollständig aus. Die sogenannten Impfmasern sind eine leichte Form der „natürlichen" Infektion - können aber durchaus rund 10 Tage dauern. Wenn ein Kind auf die Masernimpfung mit Impfmasern reagiert, zeigt dies erstens, dass die Impfung „angegangen" ist, das heißt, wirksam war - das Kind ist lebenslang geschützt. Zweitens zeigen Impfmasern, dass dieses Kind durch die echten Masern besonders gefährdet gewesen wäre. Sein Körper reagiert schon stärker auf den abgeschwächten Erreger im Impfstoff als 90 Prozent der Normbevölkerung. Umso stärker würde das Kind auf den natürlichen Erreger reagieren, der viel aggressiver ist als das abgeschwächte Virus des Impfstoffs. Übrigens: Impfmasern sind nicht ansteckend - und die gefürchteten Komplikationen der echten Masern-Erkrankung kommen nicht vor.
Von einem Impfschaden spricht man, wenn nach einer sachgerechten Impfung eine bleibende Schädigung auftritt. Die Republik Österreich haftet dafür, wenn die Impfung sachgerecht und entsprechend den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums des BMASGPK im österreichischen Impfplan verabreicht worden ist.
Die in Österreich empfohlenen Impfstoffe stehen in laufender Anwendungsbeobachtung durch die Gesundheitsbehörden. So genannte „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen" - das gilt auch für Impfungen - müssen umgehend an das Gesundheitsministerium (??richtige Bezeichnung? - Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; eigentlich sollte ja an das BASG gemeldet werden: Nebenwirkungsmeldung human - BASG) gemeldet werden.
Anerkannte Impfschäden in der Steiermark 1990 bis 2023 (von wie vielen verabreichten Impfungen gesamt?)
Impfung
Anzahl Impfschäden
DTP (Diphtherie, Tetanus, Pertussis)
2
Polio (Kinderlähmung; Schluckimpfung wurde in Österreich durch Totimpfstoff nach Salk ersetzt)
1
Pneumokokken
0
MMR
2
FSME
1
HIB (Hämophilus influenzae Typ B
0
Tollwut
0
Hepatitis B
1
BCG (Tuberkulose)
13
Kombi-Impfstoffe (HepA+B)
1
COVID-19
45
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, ISG_Verfahren, Stand 1.1.2024.
Vergleich Steiermark/Österreich (Stand Jan. 2022) (von wie vielen verabreichten Impfungen gesamt?)
Impfschäden 1990 bis 2023 - Erstanträge nach ISG
Steiermark
Österreich
Anerkennungen
67
758
Ablehnungen
157
1271
Offen (inkl. COVID-19)
152
1099
gesamt
376
3128
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, ISG_Verfahren, Stand 1.1.2024.
Eine Studie in Deutschland beschäftigte sich mit berichteten Nebenwirkungen nach einer Impfung. Anders als sich auf die passiven Meldesysteme zu verlassen, führte sie von 2003 bis 2006 eine Befragung an 17.641 Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern durch. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die als Impfnebenwirkungen berichteten Symptome weitgehend dem bekannten Nebenwirkungsspektrum entsprechen und daher keinen Anlass für eine veränderte Bewertung des Risikoprofils von Impfungen geben.
Anzahl und Häufigkeit schlecht vertragener Impfungen nach Art der Impfung (ungewichtete Berechnung):
Anzahl verimpfter Dosen*
Anzahl schlecht vertragener Impfungen**
Häufigkeit schlecht vertragener Impfungen n/1000 (KI 95%)
FSME
8417
36
4,8 (2,88-5,67)
Masern
26.333
64
2,43 (1,84-3,03)
Pertussis
54.073
112
2,07 (1,69-2,45)
Tetanus
68.576
122
1,78 (1,46-2,09)
BCG
5551
10
1,8 (0,69-2,92)
*Unabhängig vom Präparat
**ohne Berücksichtigung der Kategorien „alle" oder „mehrere" (14 von 337 Gesamtnennungen)
Quelle: Poethko-Müller C, Atzpodien K, Schmitz R, Schlaud M. Impfnebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen. Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz. 2011;54(3):357-364. doi:10.1007/s00103-010-1234-5.
Übrigens: Die in Österreich empfohlenen Impfstoffe stehen in laufender Anwendungsbeobachtung durch die Gesundheitsbehörden.(Link streichen?) So genannte „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen" - das gilt auch für Impfungen - müssen umgehend an das Gesundheitsministerium (BASG: Nebenwirkungsmeldung human - BASG) gemeldet werden.
Einen Link zum „Bericht über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 Berichtszeitraum 27.12.2020 - 31.12.2022" des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (Stand 04.01.2023) finden Sie hier.(Link ok)