Wann darf nicht geimpft werden? (Kontraindikationen)
Diese Seite informiert über Umstände, die eine Impfung erschweren oder verhindern können. Akute Infektionen erfordern in der Regel eine Verschiebung der Impfung bis zur Genesung, leichte Erkrankungen wie subfebrile Temperaturen oder leichter Durchfall sind jedoch meist keine Hindernisse. Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs bedürfen der Rücksprache mit einem Facharzt. Personen mit Immundefekten sollten vor der Impfung ihren behandelnden Arzt konsultieren. Die Gabe von Immunglobulin kann die Wirkung von Lebendimpfungen beeinträchtigen und erfordert einen zeitlichen Abstand.
Die Seite weist darauf hin, dass viele Umstände fälschlicherweise als Kontraindikationen angesehen werden, darunter chronische Erkrankungen, laufende Medikamententherapien und Hauterkrankungen. Frühgeborene können geimpft werden, und auch eine Schwangerschaft oder Stillzeit der Mutter stellen keinen automatischen Grund, auf eine Impfung zu verzichten. Es wird betont, dass Fieberkrämpfe in der Vergangenheit oder eine Familienanamnese mit plötzlichem Kindestod keine Gegenanzeigen darstellen.
- Akut an einer Infektion erkrankte Personen sollen mit der Impfung bis zur Genesung warten. Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C) - wie weiter unten angegeben - einhergehen, sind jedoch grundsätzlich keine Kontraindikation. Ebenso sollen Kinder mit wiederholten fieberhaften Infekten nach Abklingen der aktuellen Infektion so bald wie möglich geimpft werden.
- Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes können Impfhindernisse sein. In diesem Fall soll eine Impfung nur nach Rücksprache mit Fachärzt:innen erwogen werden.
- Bei Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder Störungen des Immunsystems soll die Ärztin bzw. der Arzt, die/der den Immundefekt behandelt, vor der Impfung konsultiert werden. Totimpfstoffe können verabreicht werden, wobei empfohlen wird, den Impferfolg serologisch zu kontrollieren.
- Die Verabreichung von Immunglobulin kann die Wirkung von Lebendimpfungen (Masern, Röteln, Mumps, Varizellen) beeinträchtigen. Deshalb sollte zwischen der Gabe von Immunglobulin und einer solchen Impfung ein Zeitraum von mindestens drei Monaten eingehalten werden. Da bei der Masernimpfung eine solche Abschwächung der Impfwirkung bis zu einem Jahr andauern kann, ist nach der Impfung eine Antikörperbestimmung zu empfehlen.
- Arzneimittel-spezifische Kontraindikationen sind auch der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs zu entnehmen. Diese finden Sie auch online im Arzneimittelverzeichnis des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen. (Link ok)
- Lt. WHO werden folgende Umstände irrtümlich als Kontraindikationen angesehen:
- Leichte Erkrankung mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C), leichtem Durchfall bei einem sonst gesunden Kind und Hauterkrankungen (z.B. Ekzem). Ausnahme: Rotaviren-Impfung bei Durchfall und/oder Erbrechen
- Chronische Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Nieren; stabile neurologische Erkrankungen
- Antimikrobielle Therapie (Antibiotika) oder Verabreichung niedriger Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendete steroidhaltige Präparate (unbehandelte Injektionsstelle wählen). Ausnahme: Bakterielle Lebendimpfstoffe
- Rekonvaleszenzphase nach einer Erkrankung
- Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollen unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden. Bei extremer Anlage zur Frühgeburt wird empfohlen, die betreuende Neonatologie-Abteilung zu kontaktieren.
- Schwangerschaft der Mutter oder anderer Haushaltsangehöriger sowie Stillzeit der Mutter
- Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
- Allergien, Asthma oder andere atopische Erkrankungen oder Allergien in der Verwandtschaft. Ausnahme: Allergien gegen Inhaltsstoffe oder Produktionsrückstände in Impfstoffen
- Penizillinallergie (Penizillin wird bei Impfstoffen nicht verwendet)
- Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings
- Plötzlicher Kindestod (SIDS) in der Familienanamnese
- Neugeborenengelbsucht