Österreichischer Impfplan & Aufklärungspflicht
Der österreichische Impfplan sieht für Säuglinge und Kinder eine Grundimmunisierung gegen verschiedene Krankheiten vor, darunter Diphtherie, Tetanus, Polio, Pertussis, sowie gegen Masern, Mumps, Röteln, Pneumokokken und Rotaviren. Vor Schulantritt sollten fehlende Impfungen nachgeholt und Auffrischungen durchgeführt werden. Im Schulalter sind weitere Auffrischungen und Impfungen gegen Meningokokken und humane Papillomaviren (HPV) vorgesehen. Für Erwachsene werden regelmäßige Auffrischungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis empfohlen. Zudem sind Impfungen gegen Influenza und, je nach Risikogruppe, gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis A, Meningokokken C und B, Varizellen (Windpocken), Herpes Zoster und Pneumokokken ratsam. Vor jeder Impfung ist eine Aufklärung über die Krankheit und die Impfung selbst erforderlich. Die Zustimmung des Erziehungsberechtigten ist bei Minderjährigen notwendig.
Vor Durchführung der Impfung steht die Pflicht, den Impfling (bzw. bei unter-14-Jährigen einen Elternteil/Erziehungsberechtigten) über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären.
Die Aufklärung sollte jedenfalls Informationen über die zu verhütende Krankheit, allfällige Behandlungsmöglichkeiten der Infektionskrankheit, den Nutzen der Schutzimpfung für den Einzelnen und die Allgemeinheit, Informationen über den Impfstoff, Beginn und Dauer des Impfschutzes, das Impfschema, die Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen, das Verhalten nach der Impfung, Kontraindikationen und mögliche Nebenwirkungen und/oder Komplikationen der Impfung umfassen.
Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) ist die Zustimmungserklärung eines Elternteils bzw. der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, einzuholen. Jugendliche müssen selbst einwilligen, wenn sie die Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit besitzen.
Der allgemeine Impfplan ersetzt nicht eine individuelle Impfberatung. Fragen Sie daher immer auch Ihre Ärztin/Ihren Arzt, welche Impfungen für Sie sinnvoll und notwendig sind (Link BM: Impfen)
Säuglings- und Vorschulalter (Grundimmunisierung) (Link streichen?):
6-fach-Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Pertussis, Hämophilus influenzae Typ B und Hepatitis B * (3 Teilimpfungen)
3-fach-Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln * (2 Teilimpfungen)
Impfung gegen Pneumokokken * (3 Teilimpfungen)
Impfung gegen Rotaviren * (2 bis 3 Teilimpfungen je nach Impfstoff)
Impfung gegen Influenza
Impfung gegen COVID-19 *(nach Rücksprache mit Ärztin/Arzt)
* jeweils mit entspr. BM-Seite verlinken
Vor Schulantritt:
Nachholen fehlender Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, falls noch nicht 2-mal geimpft
1-mal Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Polio (nach Grundimmunisierung)
Im Schulalter:
1-mal Auffrischung der Hepatitis-B-Impfung bzw. Nachholen der Grundimmunisierung (3 Teilimpfungen) - idealerweise bis zum 13. Lebensjahr
1-malige Impfung gegen Meningokokken ACWY * im 11. bis 13. Lebensjahr
2-malige Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV),* vor Eintritt in das sexuell aktive Alter
Impfung gegen COVID-19 *(nach Rücksprache mit Ärztin/Arzt)
Jährliche Auffrischung gegen Influenza
Erwachsene:
Nachholen fehlender Masern-Mumps-Röteln-*Impfungen, falls noch nicht 2-mal geimpft, in jedem Alter gratis
COVID-19-Impfung: Grundimmunisierung
* jeweils mit entspr. BM-Seite verlinken
Welche zusätzlichen (kostenpflichtigen) Impfungen empfiehlt der österreichische Impfplan allgemein oder bei besonderen Risiken?
Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis: alle 5 Jahre
Auffrischung gegen Poliomyelitis: bei Indikation bzw. alle 10 Jahre
Frühsommer-Meningoenzephalitis FSME * ( „Zeckenimpfung"); Bei Aufenthalt in Risikogebieten - z.B. vielerorts in der Steiermark. Grundimmunisierung ab 2. Lebensjahr: besteht aus 3 Teilimpfungen, Auffrischung alle 5 Jahre nötig, nach dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
Influenza * (echte Grippe); derzeit kostenfrei! (jährliche Impfung erforderlich); besonders empfohlen für Erwachsene mit erhöhter Gefährdung (z.B. chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekte), Personen ab 50 Jahren, Betreuungspersonen (Link ok!) (z.B. in Spitälern, Altersheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen, im Haushalt), Risikogruppen und Personal mit häufigen Publikumskontakten. Auch für Schwangere (im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel) vor (ev. auch noch während) der Influenzasaison (Oktober bis März) zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen empfohlen
Impfung gegen Hepatitis A *(ab 2. Lebensjahr bis zum voll. 10. Lebensjahr) für Kleinkinder vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, (Fern-)Reisende, Personen mit chronischer Lebererkrankung empfohlen
Meningokokken C: ab dem 2. Lebensjahr
Meningokokken B: auch gegen Meningokokken der Gruppe B gibt es einen Impfstoff, der ab dem 3. Lebensmonat empfohlen ist (3 Teilimpfungen; der Abstand zwischen den Teilimpfungen ist abhängig vom Alter und Impfstoff)
Varizellen (Windpocken) *ab dem 2. Lebensjahr bzw. ab dem 9. Lebensjahr bis 17. Lebensjahr nachholen, falls die Erkrankung noch nicht durchgemacht wurde oder keine ausreichende Immunität vorhanden ist; 2 Teilimpfungen
Impfung gegen VZV (Herpes Zoster) ab dem 51. Lebensjahr: 2 Dosen empfohlen
Impfung gegen Pneumokokken: ab dem 51. Lebensjahr vor allem bei entsprechendem Risiko (z. B. chron. Herz-Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Lunge und Erkrankungen mit einer Beeinträchtigung der Immunabwehr, wie Nierenerkrankungen oder Störungen des Stoffwechsels etc.); ab dem 60. Lebensjahr allgemein empfohlen
* jeweils mit entspr. BM-Seite verlinken; Gegencheck der Inhalte mit dem neuen Impfplan noch offen!)