Wann darf nicht geimpft werden? (Kontraindikationen)
Impfhinweise: Wann eine Impfung nicht oder nur nach Rücksprache erfolgen sollte
Eine Impfung kann in bestimmten Fällen nicht sofort erfolgen oder bedarf einer vorherigen ärztlichen Abklärung. Akute Infektionen stellen in der Regel keinen Grund, die Impfung ganz zu verschieben, sondern nur bis zur Genesung zu warten. Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffes müssen vorab mit einem Arzt besprochen werden.
Personen mit Immundefekten oder Störungen des Immunsystems benötigen vor der Impfung eine fachärztliche Beratung. Die Einnahme bestimmter Medikamente oder die Gabe von Immunglobulin kann die Wirksamkeit von Lebendimpfstoffen beeinflussen und erfordert einen entsprechenden zeitlichen Abstand. Chronische Erkrankungen wie Herz-, Lungen- oder Nierenerkrankungen stellen in der Regel keinen Grund dar, von einer Impfung abzusehen.
Wichtig ist, dass viele Umstände fälschlicherweise als Kontraindikationen betrachtet werden. Dazu gehören leichte Erkrankungen mit leichtem Fieber, Hauterkrankungen oder eine laufende Antibiotikatherapie. Frühgeborene können in der Regel altersgerecht geimpft werden. Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden, um die individuelle Situation zu beurteilen.
- Akut an einer Infektion erkrankte Personen sollen mit der Impfung bis zur Genesung warten. Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C) - wie weiter unten angegeben - einhergehen, sind jedoch grundsätzlich keine Kontraindikation. Ebenso sollen Kinder mit wiederholten fieberhaften Infekten nach Abklingen der aktuellen Infektion so bald wie möglich geimpft werden.
- Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes können Impfhindernisse sein. In diesem Fall soll eine Impfung nur nach Rücksprache mit Fachärzt:innen erwogen werden.
- Bei Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder Störungen des Immunsystems soll die Ärztin bzw. der Arzt, die/der den Immundefekt behandelt, vor der Impfung konsultiert werden. Totimpfstoffe können verabreicht werden, wobei empfohlen wird, den Impferfolg serologisch zu kontrollieren.
- Die Verabreichung von Immunglobulin kann die Wirkung von Lebendimpfungen (Masern, Röteln, Mumps, Varizellen) beeinträchtigen. Deshalb sollte zwischen der Gabe von Immunglobulin und einer solchen Impfung ein Zeitraum von mindestens drei Monaten eingehalten werden. Da bei der Masernimpfung eine solche Abschwächung der Impfwirkung bis zu einem Jahr andauern kann, ist nach der Impfung eine Antikörperbestimmung zu empfehlen.
- Arzneimittel-spezifische Kontraindikationen sind auch der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs zu entnehmen. Diese finden Sie auch online im Arzneimittelverzeichnis des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen. (Link ok)
- Lt. WHO werden folgende Umstände irrtümlich als Kontraindikationen angesehen:
- Leichte Erkrankung mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C), leichtem Durchfall bei einem sonst gesunden Kind und Hauterkrankungen (z.B. Ekzem). Ausnahme: Rotaviren-Impfung bei Durchfall und/oder Erbrechen
- Chronische Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Nieren; stabile neurologische Erkrankungen
- Antimikrobielle Therapie (Antibiotika) oder Verabreichung niedriger Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendete steroidhaltige Präparate (unbehandelte Injektionsstelle wählen). Ausnahme: Bakterielle Lebendimpfstoffe
- Rekonvaleszenzphase nach einer Erkrankung
- Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollen unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden. Bei extremer Anlage zur Frühgeburt wird empfohlen, die betreuende Neonatologie-Abteilung zu kontaktieren.
- Schwangerschaft der Mutter oder anderer Haushaltsangehöriger sowie Stillzeit der Mutter
- Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
- Allergien, Asthma oder andere atopische Erkrankungen oder Allergien in der Verwandtschaft. Ausnahme: Allergien gegen Inhaltsstoffe oder Produktionsrückstände in Impfstoffen
- Penizillinallergie (Penizillin wird bei Impfstoffen nicht verwendet)
- Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings
- Plötzlicher Kindestod (SIDS) in der Familienanamnese
- Neugeborenengelbsucht