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Eltern-Kind-Informations-Service

Mit dem Eltern-Kind-Infoservice alles über die nächsten Impf- und Eltern-Kind-Pass-Termine erfahren.

Medizinisch geprüfte, verlässliche Informationen über Infektion & Impfung sowie Impfärzt:innen für 0-15-Jährige finden.

Kindersicherheit & Co: Tipps zur Kindersicherheit, Notfallmaßnahmen, Beratungseinrichtungen für Eltern und Kinder in der Steiermark ...

Eltern-Kind-Informations-Service - Überblick

Ob Kinder gesund aufwachsen, hängt stark von der gesunden Entwicklung während der Schwangerschaft der Mutter und während der ersten fünf Lebensjahre ab. Daher begleiten die vorsorgemedizinischen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen schwangere Frauen und Kinder bis zum fünften Lebensjahr. 

Ein vollständig ausgefüllter Eltern-Kind-Pass (kurz EKP) gibt Auskunft über den Gesundheitszustand von Mutter und Kind. Er ermöglicht aber auch, allfällige Gefahren frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln. Denn: Medizinische Hilfe soll nicht zu spät kommen. Daher ist es wichtig, alle Eltern-Kind-Pass-Termine möglichst zeitgerecht in Anspruch zu nehmen. Insgesamt reichen die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen von der 16. Schwangerschaftswoche bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Aus gutem Grund: Es ist wichtig, die gesundheitliche Entwicklung von Kindern so lange im Auge zu behalten, damit sie weder im Kindergarten noch in der Vorschulzeit unerkannte oder unbehandelte gesundheitliche Risiken tragen und sich körperlich gut entwickeln.

Alle Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen sind gratis. Auch wenn Sie nicht versichert sind, können Sie bei der Krankenkasse dafür einen Krankenschein bekommen. 

Durchgeführt werden die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen von niedergelassenen Fachärzt:innen für Gynäkologie und Geburtshilfe, Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde und von manchen Ärzt:innen für Allgemeinmedizin. Bei den EKP-Terminen für Kinder sind auch Untersuchungen durch Fachärzt:innen für Augenheilkunde und Optometrie sowie Fachärzt:innen für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO) vorgesehen.

Während der Schwangerschaft sind fünf Untersuchungen vorgesehen. Übrigens: Die Durchführung der EKP-Untersuchungen in der Schwangerschaft ist Voraussetzung dafür, dass nach der Geburt das volle Kinderbetreuungsgeld gewährt wird.

Schwangeschaftswoche Untersuchung inklusive:
1 Ende der 16. Blutuntersuchung 
2 17. bis 20. interne Untersuchung
3 25. bis 28. Hämatokrit-Bestimmung, Hämoglobin-Wert
Hepatitis-B-Untersuchung
4 31. bis 34.
5 35. bis 38

 
Außerdem werden Schwangeren drei Ultraschalluntersuchungen empfohlen.
 

In den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes sieht der Eltern-Kind-Pass fünf ärztliche Untersuchungen vor. Im Vordergrund steht die Entwicklung des Kindes (Größe, Gewicht, spontanes Bewegungsverhalten).

Alter des Kindes inklusive
1 (im Regelfall nach der Entbindung im Spital) Erste Lebenswoche
2 4. bis 7. Lebenswoche orthopädische Untersuchung, Impfberatung
3 3. bis 5. Lebensmonat
4 7. bis 9. Lebensmonat Hals-, Nasen- und Ohrenuntersuchung
5 10. bis 14. Lebensmonat Augenuntersuchung

Auch EKP-Termine bis zum 14. Lebensmonat des Kindes sind Voraussetzung für die Gewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes!

6 22. bis 26. Lebensmonat Augenuntersuchung
7 34. bis 38. Lebensmonat
8 46. bis 50. Lebensmonat
9 58. bis 62.Lebensmonat


Natürlich können Eltern bei den EKP-Untersuchungen auch Fragen der Erziehung, der Ernährung, der Unfallverhütung, der Kindersicherheit, der Kariesvorsorge u.v.m. mit der Ärztin bzw. dem Arzt besprechen. Übrigens: Vor dem Eintritt in die Schule werden nochmals eine HNO- und Augenuntersuchung empfohlen - gut zu hören und zu sehen sind sehr wichtige Voraussetzungen, um in der Schule gut mitzukommen!

Eltern-Kind-Informationsservice

Sowohl der Eltern-Kind-Pass als auch die Gratisimpfaktion für Kinder bestehen aus einzelnen Terminen - insgesamt über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren. Daher können sich Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in der Steiermark über das Eltern-Kind-Informationsservice regelmäßig, rechtzeitig und gratis über Eltern-Kind-Pass- und Impf-Termine sowie Gesundheitsvorsorge informieren lassen: Sowohl der richtige Zeitpunkt als auch die Art und der Sinn der jeweiligen Untersuchung bzw. Impfung werden erklärt.

Der Einstieg ins Eltern-Kind-Informationsservice ist zu jedem Zeitpunkt möglich. EKIS steht auch schon für Schwangere zur Verfügung: Sie können sich sowohl bei Frauen- und Hausärzt:innen als auch selbst im Internet - zum Eltern-Kind-Infoservice anmelden.

Um die Gesundheit Ihres Babys zu schützen, sollten sich Eltern spätestens wenn das Baby zur Welt gekommen ist, zum EKIS anmelden. Diese Anmeldung erfolgt entweder über das "Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind", das in der Regel bei der Geburt im Spital übergeben wird. Sie können sich aber auch gleich über die Anmeldebuttons weiter unten anmelden.

Beim Eltern-Kind-Infoservice erhalten Eltern:
> rd. 14 Tage vor dem jeweiligen nächsten EKP-Termin Informationsschreiben, die sie über die nächste Untersuchung und über die für dieses Kind individuellen optimalen Impftermine aufklären.
> Impferinnerungen, wenn empfohlene Impfungen aus dem Gratis-Impfprogramm für dieses Kind noch nicht dokumentiert wurden.
> Mehrmals jährlich altersspezifische Ausgaben des Elternmagazins "Gesund. Und wie!".

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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