Auffrischungsimpfung

Für alle Personen ab 12 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) empfohlen. Diese soll, je nach Alter, verabreicht werden, wenn vier bis sechs Monate seit der Grundimmunisierung vergangen sind.

Im Detail haben die Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums in ihren neuesten Empfehlungen folgende Festlegungen in Bezug auf die Auffrischungsimpfung getroffen:

  • Personen von 12 bis 59 Jahren: Ab 6 Monaten nach abgeschlossener Grundimmunisierung
  • Personen ab 60 Jahren: Ab 4 Monaten nach abgeschlossener Grundimmunisierung

Nach durchgemachter Omikron-Infektion kann die Auffrischungsimpfung bis zu sechs Monate verschoben werden.

Für spezielle Personengruppen (Menschen ab 60 Jahren sowie Risikopersonen ab 12 Jahren, deren Auffrischungsimpfung schon mindestens vier, beziehungsweise sechs Monate zurückliegt) ergibt sich die Notwendigkeit zur Vornahme einer weiteren Auffrischungsimpfung (5. Impfung).

Einen Überblick über die detaillierten Fristen finden Sie  hier.

Die aktuellen Fachinformationen des Bundesministeriums finden Sie  hier.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).