Ansuchen um Impfausnahme
Wichtige Hinweise:
- Die Ausnahmegründe von der Impfpflicht sind in der
Covid-19-Impfpflichtverordnung festgelegt.
- Halten Sie Ihre Befunde, Atteste, Ausweise, Vollmachten ... etc. digital bereit, um sie dem Formular anzuhängen.
- Die Überprüfung und Bestätigung erfolgt durch EpidemieärztInnen des zentralen EpidemieärztInnen-Pool des Landes Steiermark.
- Eine persönliche Vorsprache bei den EpidemieärztInnen ist nicht möglich.
- Bei positivem Entscheid erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die bei allfälligen gesundheitsbehördlichen Kontrollen vorzuweisen ist.
- Eine Eintragung des Befreiungsgrundes in den e-Impfpass ist voraussichtlich nicht vor Ende April 2022 technisch möglich.
Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Ausnahmegrund, den Sie geltend machen wollen, in einer Spezialambulanz in Behandlung/Betreuung sind, dann fordern Sie Ihr Ausnahmeattest bitte in dieser Spezialambulanz an.
Die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen (ärztlicher Atteste, Befunde ...) an einen Epidemiearzt/eine EpidemieärztIn ist über folgendes Online-Formular möglich: Zum Online Formular