Impfung allgemein

Impfschema
Impfschema© Land Steiermark

Für einen bestmöglichen und langfristigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus werden insgesamt drei Impfungen für alle Personen ab 5 Jahren empfohlen: Die ersten beiden Impfungen erfolgen im Abstand von drei bis vier Wochen, die dritte Impfung im Regelfall nach weiteren 6 Monaten. Damit gilt die Grundimmunisierung als abgeschlossen. In den aktuellen Anwendungsempfehlungen der Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums wird deutlich betont, dass eine durchgemachte Infektion keine Impfung in der Grundimmunisierung ersetzt. 

Für alle Personen ab 12 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) empfohlen. Diese soll, je nach Alter, verabreicht werden, wenn vier bis sechs Monate seit der Grundimmunisierung vergangen sind.  Hier können Sie das Impfschema als PDF downloaden.

Die Impfung schützt Sie davor, schwer an Corona zu erkranken.

Das erklärte Ziel ist eine möglichst hohe Durchimpfungsrate in Österreich zu erreichen. Je mehr Menschen gegen Corona geimpft sind, desto weniger schwere Verlaufsformen und Todesfälle wird es künftig geben. Eine hohe Impfrate ist derzeit der einzige Garant dafür, dass wir möglichst bald wieder ein normales Leben führen können. 

Ja. Die Impfung wurde auf Sicherheit getestet. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat die Zulassung erteilt. Die Impfung ist auch für Menschen mit Diabetes, Bluthochdruck, Herzerkrankungen und Asthma sicher.

Das Gesundheitspersonal kann mit Ihnen die Liste der Impfstoffinhalte durchgehen, um sicher zu gehen, dass die Impfung für Sie möglich ist. Die Corona-Schutzimpfung enthält keine Eier, Gelatine, Konservierungsmittel oder Antibiotika.

Bei zahlreichen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in der ganzen Steiermark -  hier finden Sie alle Adressen und Kontakte der Impfordinationen.

Für einen bestmöglichen und langfristigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus werden insgesamt drei Impfungen für alle Personen ab 5 Jahren empfohlen: Die ersten beiden Impfungen erfolgen im Abstand von drei bis vier Wochen, die dritte Impfung im Regelfall nach weiteren 6 Monaten. Damit gilt die Grundimmunisierung als abgeschlossen. In den aktuellen Anwendungsempfehlungen der Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums wird deutlich betont, dass eine durchgemachte Infektion keine Impfung in der Grundimmunisierung ersetzt. 

Weitere Informationen zur Dritten Impfung finden Sie  hier.

Für alle Personen ab 12 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) empfohlen.  Diese soll, je nach Alter, verabreicht werden, wenn vier bis sechs Monate seit der Grundimmunisierung vergangen sind.

Für Menschen ab 60 Jahren sowie Risikopersonen ab 12 Jahren, deren Auffrischungsimpfung schon mindestens vier, beziehungsweise sechs Monate zurückliegt) wird eine zweite Auffrischungsimpfung (5. Impfung) empfohlen.

Schutzimpfung nach Infektion
Schutzimpfung nach Infektion© Land Steiermark

Ja. Die Immunität nach einer COVID-19 Erkrankung schützt Sie für eine bestimmte Zeit. Sie können wieder an COVID-19 erkranken, denn Infektionen hinterlassen keine dauerhafte systemische Immunität. Daher benötigen Personen ab 5 Jahren jedenfalls für eine breite und gut ausgeprägte Immunitätslage in Hinblick auf SARS-CoV-2 eine Grundimmunisierung bestehend aus 3 Impfungen (Schema 2+1), unabhängig von durchgemachten Infektionen.  Hier können Sie sich die Übersicht über die Fristen downloaden.

Ja, die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig. Für einen bestmöglichen und langfristigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus empfehlen die Expertinnen und Experten vom Nationalen Impfgremium insgesamt drei Impfungen für alle Personen ab 5 Jahren: Die ersten beiden Impfungen erfolgen im Abstand von drei bis vier Wochen, die dritte Impfung im Regelfall nach weiteren 6 Monaten. Damit gilt die Grundimmunisierung als abgeschlossen.

In der Schwangerschaft besteht im Fall einer Coronainfektion ein erhöhtes Risiko, intensivpflichtig zu werden, für die Notwendigkeit einer invasiven Beatmung (Intubation) und das Risiko einer Frühgeburt.

Es gibt keine Hinweise auf nachteilige Effekte oder Auffälligkeiten bei der Anwendung von Corona-Impfstoffen bei Schwangeren. Demnach soll die Impfung im 2. oder 3. Schwangerschaftsdrittel (ab der 13. Schwangerschaftswoche) vorgenommen werden. Insbesondere zu mRNA-Impfstoffen wurden mittlerweile Daten publiziert, wonach bei der Impfung von Schwangeren mRNA-Impfstoffe zu bevorzugen sind. 

Die Corona-Schutzimpfung steht für alle Menschen in Österreich kostenfrei zur Verfügung, die sich impfen lassen wollen.

Die Impfung wird durch eine Ärztin oder einen Arzt oder durch geschultes, medizinisches Personal (z.B. Diplomkrankenpflegerinnen oder Diplomkrankenpfleger) nach schriftlicher, ärztlicher Anordnung durchgeführt.

Die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) beantwortet alle Fragen rund um den Grünen Pass und Fragen rund um das Corona-Virus (allgemeine Informationen zu Übertragung, Symptomen, Vorbeugung, Wirkung der Impfstoffe) unter der Telefonnummer 0800 555 621 von 0 bis 24 Uhr. Weitere Details zu der Corona-Schutzimpfung finden Sie  hier.

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